Statuten
Ausgabe 2018
1 Name
Unter dem Namen „Unternehmervereinigung
Oberrieden“, nachstehend Verein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art.
60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
2 Zweck
Der Verein setzt sich zum Zweck die Interessen der
lokalen Unternehmer, insbesondere von Klein- und Kleinstbetrieben, aus allen
Branchen, aktiv zu unterstützen und politisch wirksam zu vertreten.
3 Mitgliedschaft
Es bestehen folgende Formen von Mitgliedschaft für eine natürliche oder juristische Person:
· Aktivmitglied
· Gönnermitglied
Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Der Austritt ist unter Beachtung einer halbjährigen Frist auf das Ende des Kalenderjahres möglich.
Bedingungen
Aktivmitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz (auch von Kaderpersonen) in Oberrieden haben, bzw. beziehungsweise eine wirtschaftliche oder gesellschaftliche Beziehung zu Oberrieden haben und aktiv unternehmerisch tätig sind.
4 Organe
4.1 Generalversammlung (GV)
Einladung
Die ordentliche Generalversammlung tritt in der ersten Hälfte eines jeden Jahres zusammen.
Ausserordentliche Generalversammlungen können auf Einladung des Vorstandes oder durch begründeten schriftlichen Antrag eines Fünftels der Aktivmitglieder einberufen werden. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt durch schriftliche Mitteilung spätestens 20 Tage vorher an alle Mitglieder mit Traktandenliste.
Anträge
Anträge von Mitgliedern zuhanden der GV müssen
spätestens 14 Tage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Beschlussfähigkeit
Die Aktivmitglieder haben an der GV das gleiche
Stimmrecht. Gönnermitgliedern steht kein Stimmrecht zu. Die GV ist
beschlussfähig, wenn mindestens 5 Aktivmitglieder anwesend sind. Zur Auflösung
des Vereines ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Aktivmitglieder
notwendig, für alle anderen Geschäfte entscheidet das einfache Mehr der
anwesenden Stimmberechtigten.
Aufgaben
Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben:
Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
Entlastung des Vorstandes
Festsetzung der Jahresmitgliederbeiträge und der Entschädigungen
Genehmigung des Budgets
Wahl des Vorstandes und der Revisoren
Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussfassung bezüglich Statutenrevision und anderer Anträge
Aufnahme von Geschäftskrediten
Auflösung des Vereines